Allgemeine Geschätsbedinungen


Für

Hochzeitsfotografie, Fotoreportagen

und damit zusammenhängende Dienstleistungen


Tippfehler,

Irrtümer & Änderungen vorbehalten


1.

Vertragspartner, Anschrift


1.1 Vertragspartner für alle Rechtsgeschäfte ist

MoMent Photographie (nachfolgend „MMP“) vertreten durch Moritz Gasser.


Firmensitz

in:  7100 Neusiedl am See


Telefon:

+43 681 204 201 73


E-Mail:

mail@momentphotographie.at


Web:

www.momentphotographie.at

USt.IDNr.: ATU73862803


1.2 MMP erbringt seine Leistungen ausschließlich auf

der

Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese

gelten – sofern keine Änderung durch MMP bekannt gegeben wird – auch für

alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf

sie Bezug genommen wird.


1.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen

Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit

der übrigen Bestimmungen der unter seiner Zugrundelegung geschlossenen

Verträge nicht. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame,

die eher ihrem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.


1.4 Angebote von MMP sind freibleibend und

unverbindlich.


2. Zahlung


2.1 Bei

einer Buchung wird eine Terminreservierungsgebühr von

20% des Paketpreises fällig oder mindestens 200 €. Sobald das Geld verbucht

ist, wird der

Auftrag von beiden Seiten als fixiert angesehen. Spätestens 30 Werktage

nach dem Fototermin wird die Restzahlung des Auftragswerts fällig. Der

Zahlungseingang der Anzahlung fixiert die Beauftragung auf

beiden Seiten; durch die Zahlung akzeptiert der Auftraggeber alle Bedingungen

dieses Vertrages.


2.2 Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist

MMP berechtigt, nach Lieferung jeder Einzelleistung Rechnung zu legen.


2.3 Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist MMP

– unbeschadet

übersteigender Schadenersatzansprüche – berechtigt, Verzugszinsen in

der Höhe von 5 Prozent über dem Basiszinssatz jährlich zu verrechnen.


2.4 Soweit gelieferte Bilder ins Eigentum des

Vertragspartners

übergehen, geschieht dies erst mit vollständiger Bezahlung des

Aufnahmehonorars samt Nebenkosten.


2.5 Das Honorar versteht sich inklusive Umsatzsteuer

in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe.


2.6 Wünscht der Auftraggeber während oder nach der

Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. MMP

behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. Für eine

spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktionen auf ausdrücklichen Wunsch

des Auftraggebers wird ein Honorar für die angefangene

Verlängerungsstunde berechnet, insofern hierzu keine andere schriftliche

Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde.


2.7 Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden,

Rechnungen per E-Mail zu erhalten.


3. Anfahrt

und sonstige Kosten


3.1 An- und Abreisen von MMP erfolgen jeweils von

Neusiedl am See aus.

Bei einer Anreise von höchstens 40km werden die

Reisekosten von MMP übernommen. Die jeweiligen zusätzlichen Reisekosten

werden lt. Preisliste/Angebot festgelegt. Übersteigt die An- und Abreise von MMP den

zuvor vereinbarten Umfang, oder wurde nichts dazu schriftlich vereinbart

bzw. bestätigt, werden folgende Reisekosten berechnet: je gefahrenem km

0,50 EUR.


3.2 Bei

Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei

erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstehenden Kosten

und Spesen für die Anreise und Übernachtung (gegen Beleg) in Rechnung gestellt.

Sofern im Vertrag vereinbart, wird vom Auftraggeber ein Doppelzimmer in

der Nähe des Hochzeitsortes zur Verfügung gestellt werden. Zur Sicherstellung

einer pünktlichen Anwesenheit bei Hochzeitsterminen ist in der Regel eine

Übernachtung von 2 Nächten erforderlich.


3.3 Essen und Getränke während der Reportage werden

vom Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung gestellt


4.

Rücktritt des Auftraggebers


4.1 Tritt der Auftraggeber mit Einverständnis

von MMP vor dem

vereinbarten Fototermin vom Vertrag zurück, so sind folgende Teile des

vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar an MMP zu zahlen.


– Absage

bis 30 Tage vor dem Hochzeitstermin: Anzahlung verbleibt

beim Auftragnehmer; es wird kein weiteres Ausfallhonorar in Rechnung

gestellt.


– Absage

weniger als 30 Tage vor dem Hochzeitstermin: Anzahlung

verbleibt beim Auftragnehmer, sowie weitere 20% werden als

Ausfallshonorar in Rechnung gestellt.


– Absage

weniger als 10 Tage vor dem Hochzeitstermin: Anzahlung

verbleibt beim Auftragnehmer, sowie weitere 40% werden als

Ausfallshonorar in Rechnung gestellt.


4.2 Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser

Regelung

unberührt. Anzahlungen werden bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhalten

des Fototermins nicht erstattet. Kann die Hochzeit aufgrund von höherer

Gewalt (schwere Krankheit, Unfall o.ä.) von Seiten der Auftraggeber

nicht durchgeführt werden, wird kein Ausfallshonorar berechnet.


5.

Eigentumsvorbehalt


5.1 Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises

bleiben die gelieferten Materialien und sonstige Waren


(Online-Galerie,

Fotobuch, usw.) Eigentum von MMP.


6. Verlust

und Beschädigung


6.1 Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung

digitaler

Aufnahmen haftet MMP nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für

Schäden, die durch das Übertragen von gelieferten Daten in einem

Computer entstehen, leistet MMP keinen Ersatz.


6.2 Die

Haftung ist auf eigenes Verschulden und dasjenige

seiner Bediensteten beschränkt; für Dritte (Labors usw.) haftet MMP nur

für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei der Auswahl. Jede Haftung ist

auf die Materialkosten und die kostenlose Wiederholung der Aufnahmen

(sofern und soweit dies möglich ist) beschränkt.


7.

Leistung, Gewährleistung und Haftung


7.1 Der künstlerische Gestaltungsspielraum

(Bildgestaltung,

Bildbearbeitung, Aufnahmeort, fotografische Mittel) liegt im Ermessen

von MMP, solange keine anderen schriftlichen Verabredungen getroffen

wurden. Der Auftraggeber hat sich im Vorfeld über den Stil von MMP

informiert. MMP wählt die Bilder aus, die zur Vertragserfüllung

geliefert werden. Es werden mindestens 50 Bilder pro Stunde vor Ort

geliefert. Die Fotos werden im hochauflösendem JPG-Format zur Verfügung

gestellt. Dabei wird nach eigenem Empfinden von MMP eine Sammlung aus

Farb- und Schwarzweiß – Fotos zusammengestellt. Die Lieferung erfolgt

spätestens innerhalb von 6 Wochen nach der Hochzeit.


7.2 Es kann nicht garantiert werden, dass alle

anwesenden

Gäste bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen abgelichtet werden. MMP

ist aber stets bemüht, dies zu erreichen, wenn dies vom Auftraggeber

erwünscht ist.


7.3 Während

eines Portraitshootings ist das Fotografieren

durch Mitbewerber oder der Gäste des Auftraggebers nicht gestattet. Auch

während der Trauung sowie dem Einzug, dem Anschnitt der Torte und dem

Eröffnungstanz wird gebeten, dass nicht von Gästen fotografiert wird, da

dies die Arbeit von MMP beeinflussen und beeinträchtigen kann. Sollte

trotz der genannten Einwände von Gästen fotografiert werden, muss damit

gerechnet werden, dass einzelne Teile der Hochzeit ggf. nicht von MMP

fotografisch festgehalten werden können. Dadurch verliert das Brautpaar

jeglichen Anspruch gegen fehlende Bilder rechtlich vorzugehen.


7.4 Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue

Anweisungen

des Auftraggebers zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet (§ 1168a

ABGB). Jedenfalls haftet MMP nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.


7.5 Die

Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen

geschieht mit großer Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund besonderer

Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse

usw. MMP zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine

Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen

übernommen werden. Sollte es kurzfristig zum Ausfall von MMP kommen,

bemüht sich dieser (soweit vom Kunden erwünscht) um einen

Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein

Anspruch darauf besteht jedoch nicht. Bei jeglichem Ausfall von MMP

wird die Anzahlung an den Auftraggeber zurückgezahlt.


7.6 MMP

ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller oder

Produzenten von Hochzeitsalben, Druckereien usw. zu beauftragen. MMP ist

weiterhin berechtigt, die Aufträge mittels eigenen Personals oder

mittels Fremdleistung bzw. Fotobearbeitungsprogrammen und Dienstleistern zu

erbringen.


7.7 MMP haftet nur für eigenes Verschulden und

nur für

vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert

hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.


7.8 MMP haftet für Lichtbeständigkeit und

Dauerhaftigkeit der

Fotos nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des

Fotomaterials. Für Verfärbungen im Falzbereich und auf Vorder- und

Rückseite von Fotobüchern und Hochzeitsalben übernimmt der MMP keine

Haftung.


8.

Persönlichkeitsrechte und Bildrechte


8.1 MMP

ist berechtigt von ihm hergestellte Lichtbilder zur

Bewerbung seiner Tätigkeit auf Social Media, Website, Hochzeitsblogs,

Werbung, Fotobücher, usw. zu verwenden. Der Auftraggeber erteilt zur

Veröffentlichung zu Werbezwecken von MMP seine ausdrückliche Zustimmung

und verzichtet auf die Geltendmachung jedweder Ansprüche, insbesondere

aus dem Recht auf das eigene Bild gem. § 78 UrhG sowie auf

Verwendungsansprüche gem. § 1041 ABGB.


8.2 Der Auftraggeber erteilt auch unter

Berücksichtigung der

geltenden Datenschutzbestimmungen seine Einwilligung, dass seine

personenbezogenen Daten und insbesondere die hergestellten Lichtbilder

im Sinne einer Veröffentlichung zu Werbezwecken von MMP verarbeitet

werden.


8.3 Alle Urheber- und Bildrechte sowie

Leistungsschutzrechte stehen MMP zu und bleiben bei MMP.


8.4 Der Auftraggeber erwirbt in diesem Fall eine

einfache

(nicht exklusive und nicht ausschließende), nicht übertragbare

(abtretbare) Nutzungsbewilligung für den ausdrücklich vereinbarten

Verwendungszweck und innerhalb der vereinbarten Grenzen. Wird ein

eingeschränktes Nutzungs- oder Vervielfältigungsrecht durch MMP an den

Auftraggeber übertragen, ist bei öffentlicher Nutzung der Daten ein

eindeutiger und gut lesbarer (sichtbarer) Hinweis (unmittelbar beim

Lichtbild) auf das Urheberrecht von MMP zu machen.


8.5 Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die

Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Die Nutzungsrechte gehen erst

nach vollständiger Bezahlung des Honorars an MMP über.


8.6 Die gewerbliche Nutzung, der gewerbliche

Weiterverkauf,

der gewerbliche Verleih von Waren der MMP bzw. deren Verwendung bei

öffentlichen Aufführungen oder in Fotowettbewerben bedürfen in jedem

Fall vorab der schriftlichen Genehmigung durch MMP.


8.7 Jede Manipulation der Fotos ist nicht gestattet.


8.8 MMP archiviert die Aufnahme ohne

Rechtspflicht für die

Dauer von einem Jahr. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung stehen

dem Vertragspartner keinerlei Ansprüche zu.


9.

Nebenpflichten


9.1 Für die

Einholung allenfalls erforderlicher

Werknutzungsbewilligungen Dritter und die Zustimmung zur Abbildung von

Personen hat der Auftraggeber zu sorgen. Er hält MMP diesbezüglich

schadlos und klaglos, insbesondere hinsichtlich von Ansprüchen aus dem

Recht auf das eigene Bild gem. § 78 UrhG sowie hinsichtlich von

Verwendungsansprüchen gem. § 1041 ABGB.


10.

Anwendbares Recht, Schriftform, Teilunwirksamkeit und Gerichtsstand


10.1 Es gilt

ausschließlich österreichisches Recht, bei

Lieferungen unter Ausschluss des UN-Kaufrecht. Dies gilt auch bei

Tätigkeiten oder Publikationen im Ausland. Mündliche Nebenabreden sind

nicht wirksam. Jegliche vertragsändernden oder ergänzenden

Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für dieses

Schriftformerfordernis. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des

Vertrages bzw. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die

übrigen Klauseln weiterhin wirksam. Leistungs- und Erfüllungsort ist,

soweit gesetzlich zulässig, Burgenland-Umgebung. Soweit gesetzlich

zulässig, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den

vertraglichen Beziehungen ebenfalls Burgenland-Umgebung.


10.2 Diese

Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für von MMP

auftragsgemäß hergestellte Filmwerke oder Laufbilder sinngemäß, und

zwar unabhängig von dem angewendeten Verfahren und der angewendeten

Technik (Film, Video, usw.).