Allgemeine Geschätsbedinungen
Für
Hochzeitsfotografie, Fotoreportagen
und damit zusammenhängende Dienstleistungen
Tippfehler,
Irrtümer & Änderungen vorbehalten
1.
Vertragspartner, Anschrift
1.1 Vertragspartner für alle Rechtsgeschäfte ist
MoMent Photographie (nachfolgend „MMP“) vertreten durch Moritz Gasser.
Firmensitz
in: 7100 Neusiedl am See
Telefon:
+43 681 204 201 73
E-Mail:
mail@momentphotographie.at
Web:
www.momentphotographie.at
USt.IDNr.: ATU73862803
1.2 MMP erbringt seine Leistungen ausschließlich auf
der
Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese
gelten – sofern keine Änderung durch MMP bekannt gegeben wird – auch für
alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf
sie Bezug genommen wird.
1.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit
der übrigen Bestimmungen der unter seiner Zugrundelegung geschlossenen
Verträge nicht. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame,
die eher ihrem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
1.4 Angebote von MMP sind freibleibend und
unverbindlich.
2. Zahlung
2.1 Bei
einer Buchung wird eine Terminreservierungsgebühr von
20% des Paketpreises fällig oder mindestens 200 €. Sobald das Geld verbucht
ist, wird der
Auftrag von beiden Seiten als fixiert angesehen. Spätestens 30 Werktage
nach dem Fototermin wird die Restzahlung des Auftragswerts fällig. Der
Zahlungseingang der Anzahlung fixiert die Beauftragung auf
beiden Seiten; durch die Zahlung akzeptiert der Auftraggeber alle Bedingungen
dieses Vertrages.
2.2 Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist
MMP berechtigt, nach Lieferung jeder Einzelleistung Rechnung zu legen.
2.3 Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist MMP
– unbeschadet
übersteigender Schadenersatzansprüche – berechtigt, Verzugszinsen in
der Höhe von 5 Prozent über dem Basiszinssatz jährlich zu verrechnen.
2.4 Soweit gelieferte Bilder ins Eigentum des
Vertragspartners
übergehen, geschieht dies erst mit vollständiger Bezahlung des
Aufnahmehonorars samt Nebenkosten.
2.5 Das Honorar versteht sich inklusive Umsatzsteuer
in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe.
2.6 Wünscht der Auftraggeber während oder nach der
Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. MMP
behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. Für eine
spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktionen auf ausdrücklichen Wunsch
des Auftraggebers wird ein Honorar für die angefangene
Verlängerungsstunde berechnet, insofern hierzu keine andere schriftliche
Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde.
2.7 Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden,
Rechnungen per E-Mail zu erhalten.
3. Anfahrt
und sonstige Kosten
3.1 An- und Abreisen von MMP erfolgen jeweils von
Neusiedl am See aus.
Bei einer Anreise von höchstens 40km werden die
Reisekosten von MMP übernommen. Die jeweiligen zusätzlichen Reisekosten
werden lt. Preisliste/Angebot festgelegt. Übersteigt die An- und Abreise von MMP den
zuvor vereinbarten Umfang, oder wurde nichts dazu schriftlich vereinbart
bzw. bestätigt, werden folgende Reisekosten berechnet: je gefahrenem km
0,50 EUR.
3.2 Bei
Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei
erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstehenden Kosten
und Spesen für die Anreise und Übernachtung (gegen Beleg) in Rechnung gestellt.
Sofern im Vertrag vereinbart, wird vom Auftraggeber ein Doppelzimmer in
der Nähe des Hochzeitsortes zur Verfügung gestellt werden. Zur Sicherstellung
einer pünktlichen Anwesenheit bei Hochzeitsterminen ist in der Regel eine
Übernachtung von 2 Nächten erforderlich.
3.3 Essen und Getränke während der Reportage werden
vom Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung gestellt
4.
Rücktritt des Auftraggebers
4.1 Tritt der Auftraggeber mit Einverständnis
von MMP vor dem
vereinbarten Fototermin vom Vertrag zurück, so sind folgende Teile des
vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar an MMP zu zahlen.
– Absage
bis 30 Tage vor dem Hochzeitstermin: Anzahlung verbleibt
beim Auftragnehmer; es wird kein weiteres Ausfallhonorar in Rechnung
gestellt.
– Absage
weniger als 30 Tage vor dem Hochzeitstermin: Anzahlung
verbleibt beim Auftragnehmer, sowie weitere 20% werden als
Ausfallshonorar in Rechnung gestellt.
– Absage
weniger als 10 Tage vor dem Hochzeitstermin: Anzahlung
verbleibt beim Auftragnehmer, sowie weitere 40% werden als
Ausfallshonorar in Rechnung gestellt.
4.2 Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser
Regelung
unberührt. Anzahlungen werden bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhalten
des Fototermins nicht erstattet. Kann die Hochzeit aufgrund von höherer
Gewalt (schwere Krankheit, Unfall o.ä.) von Seiten der Auftraggeber
nicht durchgeführt werden, wird kein Ausfallshonorar berechnet.
5.
Eigentumsvorbehalt
5.1 Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises
bleiben die gelieferten Materialien und sonstige Waren
(Online-Galerie,
Fotobuch, usw.) Eigentum von MMP.
6. Verlust
und Beschädigung
6.1 Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung
digitaler
Aufnahmen haftet MMP nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für
Schäden, die durch das Übertragen von gelieferten Daten in einem
Computer entstehen, leistet MMP keinen Ersatz.
6.2 Die
Haftung ist auf eigenes Verschulden und dasjenige
seiner Bediensteten beschränkt; für Dritte (Labors usw.) haftet MMP nur
für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei der Auswahl. Jede Haftung ist
auf die Materialkosten und die kostenlose Wiederholung der Aufnahmen
(sofern und soweit dies möglich ist) beschränkt.
7.
Leistung, Gewährleistung und Haftung
7.1 Der künstlerische Gestaltungsspielraum
(Bildgestaltung,
Bildbearbeitung, Aufnahmeort, fotografische Mittel) liegt im Ermessen
von MMP, solange keine anderen schriftlichen Verabredungen getroffen
wurden. Der Auftraggeber hat sich im Vorfeld über den Stil von MMP
informiert. MMP wählt die Bilder aus, die zur Vertragserfüllung
geliefert werden. Es werden mindestens 50 Bilder pro Stunde vor Ort
geliefert. Die Fotos werden im hochauflösendem JPG-Format zur Verfügung
gestellt. Dabei wird nach eigenem Empfinden von MMP eine Sammlung aus
Farb- und Schwarzweiß – Fotos zusammengestellt. Die Lieferung erfolgt
spätestens innerhalb von 6 Wochen nach der Hochzeit.
7.2 Es kann nicht garantiert werden, dass alle
anwesenden
Gäste bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen abgelichtet werden. MMP
ist aber stets bemüht, dies zu erreichen, wenn dies vom Auftraggeber
erwünscht ist.
7.3 Während
eines Portraitshootings ist das Fotografieren
durch Mitbewerber oder der Gäste des Auftraggebers nicht gestattet. Auch
während der Trauung sowie dem Einzug, dem Anschnitt der Torte und dem
Eröffnungstanz wird gebeten, dass nicht von Gästen fotografiert wird, da
dies die Arbeit von MMP beeinflussen und beeinträchtigen kann. Sollte
trotz der genannten Einwände von Gästen fotografiert werden, muss damit
gerechnet werden, dass einzelne Teile der Hochzeit ggf. nicht von MMP
fotografisch festgehalten werden können. Dadurch verliert das Brautpaar
jeglichen Anspruch gegen fehlende Bilder rechtlich vorzugehen.
7.4 Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue
Anweisungen
des Auftraggebers zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet (§ 1168a
ABGB). Jedenfalls haftet MMP nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
7.5 Die
Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen
geschieht mit großer Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund besonderer
Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse
usw. MMP zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine
Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen
übernommen werden. Sollte es kurzfristig zum Ausfall von MMP kommen,
bemüht sich dieser (soweit vom Kunden erwünscht) um einen
Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein
Anspruch darauf besteht jedoch nicht. Bei jeglichem Ausfall von MMP
wird die Anzahlung an den Auftraggeber zurückgezahlt.
7.6 MMP
ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller oder
Produzenten von Hochzeitsalben, Druckereien usw. zu beauftragen. MMP ist
weiterhin berechtigt, die Aufträge mittels eigenen Personals oder
mittels Fremdleistung bzw. Fotobearbeitungsprogrammen und Dienstleistern zu
erbringen.
7.7 MMP haftet nur für eigenes Verschulden und
nur für
vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert
hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
7.8 MMP haftet für Lichtbeständigkeit und
Dauerhaftigkeit der
Fotos nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des
Fotomaterials. Für Verfärbungen im Falzbereich und auf Vorder- und
Rückseite von Fotobüchern und Hochzeitsalben übernimmt der MMP keine
Haftung.
8.
Persönlichkeitsrechte und Bildrechte
8.1 MMP
ist berechtigt von ihm hergestellte Lichtbilder zur
Bewerbung seiner Tätigkeit auf Social Media, Website, Hochzeitsblogs,
Werbung, Fotobücher, usw. zu verwenden. Der Auftraggeber erteilt zur
Veröffentlichung zu Werbezwecken von MMP seine ausdrückliche Zustimmung
und verzichtet auf die Geltendmachung jedweder Ansprüche, insbesondere
aus dem Recht auf das eigene Bild gem. § 78 UrhG sowie auf
Verwendungsansprüche gem. § 1041 ABGB.
8.2 Der Auftraggeber erteilt auch unter
Berücksichtigung der
geltenden Datenschutzbestimmungen seine Einwilligung, dass seine
personenbezogenen Daten und insbesondere die hergestellten Lichtbilder
im Sinne einer Veröffentlichung zu Werbezwecken von MMP verarbeitet
werden.
8.3 Alle Urheber- und Bildrechte sowie
Leistungsschutzrechte stehen MMP zu und bleiben bei MMP.
8.4 Der Auftraggeber erwirbt in diesem Fall eine
einfache
(nicht exklusive und nicht ausschließende), nicht übertragbare
(abtretbare) Nutzungsbewilligung für den ausdrücklich vereinbarten
Verwendungszweck und innerhalb der vereinbarten Grenzen. Wird ein
eingeschränktes Nutzungs- oder Vervielfältigungsrecht durch MMP an den
Auftraggeber übertragen, ist bei öffentlicher Nutzung der Daten ein
eindeutiger und gut lesbarer (sichtbarer) Hinweis (unmittelbar beim
Lichtbild) auf das Urheberrecht von MMP zu machen.
8.5 Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die
Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Die Nutzungsrechte gehen erst
nach vollständiger Bezahlung des Honorars an MMP über.
8.6 Die gewerbliche Nutzung, der gewerbliche
Weiterverkauf,
der gewerbliche Verleih von Waren der MMP bzw. deren Verwendung bei
öffentlichen Aufführungen oder in Fotowettbewerben bedürfen in jedem
Fall vorab der schriftlichen Genehmigung durch MMP.
8.7 Jede Manipulation der Fotos ist nicht gestattet.
8.8 MMP archiviert die Aufnahme ohne
Rechtspflicht für die
Dauer von einem Jahr. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung stehen
dem Vertragspartner keinerlei Ansprüche zu.
9.
Nebenpflichten
9.1 Für die
Einholung allenfalls erforderlicher
Werknutzungsbewilligungen Dritter und die Zustimmung zur Abbildung von
Personen hat der Auftraggeber zu sorgen. Er hält MMP diesbezüglich
schadlos und klaglos, insbesondere hinsichtlich von Ansprüchen aus dem
Recht auf das eigene Bild gem. § 78 UrhG sowie hinsichtlich von
Verwendungsansprüchen gem. § 1041 ABGB.
10.
Anwendbares Recht, Schriftform, Teilunwirksamkeit und Gerichtsstand
10.1 Es gilt
ausschließlich österreichisches Recht, bei
Lieferungen unter Ausschluss des UN-Kaufrecht. Dies gilt auch bei
Tätigkeiten oder Publikationen im Ausland. Mündliche Nebenabreden sind
nicht wirksam. Jegliche vertragsändernden oder ergänzenden
Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für dieses
Schriftformerfordernis. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des
Vertrages bzw. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die
übrigen Klauseln weiterhin wirksam. Leistungs- und Erfüllungsort ist,
soweit gesetzlich zulässig, Burgenland-Umgebung. Soweit gesetzlich
zulässig, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den
vertraglichen Beziehungen ebenfalls Burgenland-Umgebung.
10.2 Diese
Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für von MMP
auftragsgemäß hergestellte Filmwerke oder Laufbilder sinngemäß, und
zwar unabhängig von dem angewendeten Verfahren und der angewendeten
Technik (Film, Video, usw.).