Allgemeine Geschätsbedinungen


Für Hochzeitsfotografie, Fotoreportagen

und damit zusammenhängende Dienstleistungen


Tippfehler, Irrtümer & Änderungen vorbehalten


1. Vertragspartner, Anschrift

1.1 Vertragspartner für alle Rechtsgeschäfte ist MoMent Photographie (nachfolgend „MMP“) vertreten durch Moritz Gasser.

Firmensitz in:  7100 Neusiedl am See

Telefon: +43 681 204 201 73

E-Mail: mail@momentphotographie.at

Web: www.momentphotographie.at

USt.IDNr.: ATU73862803

1.2 MMP erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der

Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese

gelten – sofern keine Änderung durch MMP bekannt gegeben wird – auch für

alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf

sie Bezug genommen wird.

1.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen

Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit

der übrigen Bestimmungen der unter seiner Zugrundelegung geschlossenen

Verträge nicht. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame,

die eher ihrem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.4 Angebote von MMP sind freibleibend und unverbindlich.


2. Zahlung

2.1 Bei einer Buchung wird eine Terminreservierungsgebühr von 20 % des Paketpreises oder mindestens 200 EUR sofort fällig. Mit Eingang der Anzahlung wird der Termin verbindlich fixiert. Spätestens 30 Werktage nach dem Fototermin wird die Restzahlung des Auftragswerts fällig.

Im Falle eines Rücktritts innerhalb der gesetzlichen Rücktrittsfrist von 14 Tagen ab Vertragsunterzeichnung wird die Anzahlung vollständig rückerstattet. Nach Ablauf dieser Frist ist die Anzahlung nicht refundierbar, da sie auch bereits erbrachte organisatorische Vorleistungen (Terminfixierung, Planung, Kommunikation, Vertragsaufsetzung) abdeckt. Mit der Zahlung akzeptiert der Auftraggeber alle Bedingungen dieses Vertrages.

2.2 Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist MMP berechtigt, nach Lieferung jeder Einzelleistung Rechnung zu legen.

2.3 Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist MMP – unbeschadet

übersteigender Schadenersatzansprüche – berechtigt, Verzugszinsen in

der Höhe von 5 Prozent über dem Basiszinssatz jährlich zu verrechnen.

2.4 Soweit gelieferte Bilder ins Eigentum des Vertragspartners

übergehen, geschieht dies erst mit vollständiger Bezahlung des

Aufnahmehonorars samt Nebenkosten.

2.5 Das Honorar versteht sich inklusive Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe.

2.6 Wünscht der Auftraggeber während oder nach der

Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. MMP

behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. Für eine

spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktionen auf ausdrücklichen Wunsch

des Auftraggebers wird ein Honorar für die angefangene

Verlängerungsstunde berechnet, insofern hierzu keine andere schriftliche

Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde.

2.7 Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen per E-Mail zu erhalten.


3. Anfahrt und sonstige Kosten

3.1 An- und Abreisen von MMP erfolgen jeweils von Neusiedl am See aus.

Bei einer Anreise von höchstens 40 km werden die

Reisekosten von MMP übernommen. Die jeweiligen zusätzlichen Reisekosten

werden lt. Preisliste/Angebot festgelegt. Übersteigt die An- und Abreise von MMP den

zuvor vereinbarten Umfang, oder wurde nichts dazu schriftlich vereinbart

bzw. bestätigt, werden folgende Reisekosten berechnet: je gefahrenem km

0,58 EUR.

3.2 Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei

erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstehenden Kosten

und Spesen für die Anreise und Übernachtung (gegen Beleg) in Rechnung gestellt.

Sofern im Vertrag vereinbart, wird vom Auftraggeber ein Hotelzimmer/Unterkunft in

der Nähe des Hochzeitsortes zur Verfügung gestellt werden. Zur Sicherstellung einer pünktlichen Anwesenheit bei Hochzeitsterminen ist in der Regel eine Übernachtung von 2 Nächten erforderlich.

3.3 Essen und Getränke während der Reportage werden vom Auftraggeber unentgeltlich zur Verfügung gestellt

4. Rücktritt / Absage durch den Auftraggeber

4.1 Der Auftraggeber ist berechtigt, den Auftrag gegen Bezahlung folgender Stornogebühren abzusagen oder vom Vertrag zurückzutreten:

– Innerhalb der gesetzlichen Rücktrittsfrist von 14 Tagen ab Vertragsunterzeichnung: kostenfreie Stornierung (bereits geleistete Zahlungen werden vollständig rückerstattet).

– Nach Ablauf der Rücktrittsfrist bis 1 Monat vor dem vereinbarten Termin:

50 % des gesamten Honorars.

– Ab 1 Monat vor dem Termin:

80 % des gesamten Honorars.

– Ab 7 Tage vor dem Termin:

100 % des gesamten Honorars

4.2 Wird die Hochzeit auf einen anderen Termin verschoben, an dem MMP verfügbar ist, kann der Auftrag auf diesen Termin übertragen werden. In diesem Fall ist eine zusätzliche Ausfallsgebühr in Höhe von 25 % des Gesamtpreises zu entrichten. Erfolgt die Verschiebung auf einen Termin, an dem MMP nicht verfügbar ist, gilt dies als Absage und es kommen die oben genannten Stornoregelungen zur Anwendung.

4.3 Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben unberührt.


5. Eigentumsvorbehalt

5.1 Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Materialien und sonstige Waren

(Online-Galerie, Fotobuch, usw.) Eigentum von MMP.


6. Verlust und Beschädigung

6.1 Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung digitaler

Aufnahmen haftet MMP nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für

Schäden, die durch das Übertragen von gelieferten Daten in einem

Computer entstehen, leistet MMP keinen Ersatz.

6.2 Die Haftung ist auf eigenes Verschulden und dasjenige

seiner Bediensteten beschränkt; für Dritte (Labors usw.) haftet MMP nur

für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei der Auswahl. Jede Haftung ist

auf die Materialkosten und die kostenlose Wiederholung der Aufnahmen

(sofern und soweit dies möglich ist) beschränkt.

7. Leistung, Gewährleistung und Haftung

7.1 Der künstlerische Gestaltungsspielraum (Bildgestaltung,

Bildbearbeitung, Aufnahmeort, fotografische Mittel) liegt im Ermessen

von MMP, solange keine anderen schriftlichen Verabredungen getroffen

wurden. Der Auftraggeber hat sich im Vorfeld über den Stil von MMP

informiert. MMP wählt die Bilder aus, die zur Vertragserfüllung

geliefert werden. Es werden mindestens 50 Bilder pro Stunde vor Ort

geliefert. Die Fotos werden im hochauflösendem JPG-Format zur Verfügung

gestellt. Dabei wird nach eigenem Empfinden von MMP eine Sammlung aus

Farb- und Schwarzweiß – Fotos zusammengestellt. Die Lieferung erfolgt spätestens innerhalb von 6 Wochen nach der Hochzeit.

7.2 Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden

Gäste bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen abgelichtet werden. MMP ist aber stets bemüht, dies zu erreichen, wenn dies vom Auftraggeber

erwünscht ist.

7.3 Während eines Portraitshootings ist das Fotografieren

durch Mitbewerber oder der Gäste des Auftraggebers nicht gestattet. Auch

während der Trauung sowie dem Einzug, dem Anschnitt der Torte und dem

Eröffnungstanz wird gebeten, dass nicht von Gästen fotografiert wird, da

dies die Arbeit von MMP beeinflussen und beeinträchtigen kann. Sollte

trotz der genannten Einwände von Gästen fotografiert werden, muss damit

gerechnet werden, dass einzelne Teile der Hochzeit ggf. nicht von MMP

fotografisch festgehalten werden können. Dadurch verliert das Brautpaar

jeglichen Anspruch gegen fehlende Bilder rechtlich vorzugehen.

7.4 Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen

des Auftraggebers zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet (§ 1168a

ABGB). Jedenfalls haftet MMP nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

7.5 Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen

geschieht mit großer Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund besonderer

Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse

usw. MMP zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine

Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen

übernommen werden. Sollte es kurzfristig zum Ausfall von MMP kommen,

bemüht sich dieser (soweit vom Kunden erwünscht) um einen

Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein

Anspruch darauf besteht jedoch nicht. Bei jeglichem Ausfall von MMP

wird die Anzahlung an den Auftraggeber zurückgezahlt.

7.6 MMP ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller oder

Produzenten von Hochzeitsalben, Druckereien usw. zu beauftragen. MMP ist

weiterhin berechtigt, die Aufträge mittels eigenen Personals oder

mittels Fremdleistung bzw. Fotobearbeitungsprogrammen und Dienstleistern zu erbringen.

7.7 MMP haftet nur für eigenes Verschulden und nur für

vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert

hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.

7.8 MMP haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der

Fotos nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des

Fotomaterials. Für Verfärbungen im Falzbereich und auf Vorder- und

Rückseite von Fotobüchern und Hochzeitsalben übernimmt der MMP keine

Haftung.

7.9 Haftung für Schäden durch Auftraggeber/Gäste: Der Auftraggeber verpflichtet sich, für alle Schäden aufzukommen, die durch ihn, seine Gäste oder Dritte verursacht werden und nicht vom Auftragnehmer verschuldet sind. Dies umfasst insbesondere Beschädigung oder Verlust von fotografischem Equipment (Kameras, Objektive, Drohnen, Blitzanlagen, Lichtstative etc.) sowie Schäden durch Nichteinhaltung vereinbarter Rahmenbedingungen (z. B. fehlender Wetterschutz bei Außenaufnahmen). Eine Haftung des Auftragnehmers hierfür ist ausgeschlossen.


8. Persönlichkeitsrechte und Bildrechte

8.1 MMP ist berechtigt von ihm hergestellte Lichtbilder zur

Bewerbung seiner Tätigkeit auf Social Media, Website, Hochzeitsblogs,

Werbung, Fotobücher, usw. zu verwenden. Der Auftraggeber erteilt zur

Veröffentlichung zu Werbezwecken von MMP seine ausdrückliche Zustimmung

und verzichtet auf die Geltendmachung jedweder Ansprüche, insbesondere

aus dem Recht auf das eigene Bild gem. § 78 UrhG sowie auf

Verwendungsansprüche gem. § 1041 ABGB.

8.2 Der Auftraggeber erteilt auch unter Berücksichtigung der

geltenden Datenschutzbestimmungen seine Einwilligung, dass seine

personenbezogenen Daten und insbesondere die hergestellten Lichtbilder

im Sinne einer Veröffentlichung zu Werbezwecken von MMP verarbeitet

werden.

8.3 Alle Urheber- und Bildrechte sowie Leistungsschutzrechte stehen MMP zu und bleiben bei MMP.

8.4 Der Auftraggeber erwirbt in diesem Fall eine einfache

(nicht exklusive und nicht ausschließende), nicht übertragbare

(abtretbare) Nutzungsbewilligung für den ausdrücklich vereinbarten

Verwendungszweck und innerhalb der vereinbarten Grenzen. Wird ein

eingeschränktes Nutzungs- oder Vervielfältigungsrecht durch MMP an den

Auftraggeber übertragen, ist bei öffentlicher Nutzung der Daten ein

eindeutiger und gut lesbarer (sichtbarer) Hinweis (unmittelbar beim

Lichtbild) auf das Urheberrecht von MMP zu machen.

8.5 Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die

Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Die Nutzungsrechte gehen erst

nach vollständiger Bezahlung des Honorars an MMP über.

8.6 Die gewerbliche Nutzung, der gewerbliche Weiterverkauf,

der gewerbliche Verleih von Waren der MMP bzw. deren Verwendung bei

öffentlichen Aufführungen oder in Fotowettbewerben bedürfen in jedem

Fall vorab der schriftlichen Genehmigung durch MMP.

8.7 Jede Manipulation der Fotos ist nicht gestattet.

8.8 MMP archiviert die Aufnahme ohne Rechtspflicht für die

Dauer von einem Jahr. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung stehen

dem Vertragspartner keinerlei Ansprüche zu.


9. Nebenpflichten

9.1 Für die Einholung allenfalls erforderlicher

Werknutzungsbewilligungen Dritter und die Zustimmung zur Abbildung von

Personen hat der Auftraggeber zu sorgen. Er hält MMP diesbezüglich

schadlos und klaglos, insbesondere hinsichtlich von Ansprüchen aus dem

Recht auf das eigene Bild gem. § 78 UrhG sowie hinsichtlich von

Verwendungsansprüchen gem. § 1041 ABGB.


10. Anwendbares Recht, Schriftform, Teilunwirksamkeit und Gerichtsstand

10.1 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht, bei

Lieferungen unter Ausschluss des UN-Kaufrecht. Dies gilt auch bei

Tätigkeiten oder Publikationen im Ausland. Mündliche Nebenabreden sind

nicht wirksam. Jegliche vertragsändernden oder ergänzenden

Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für dieses

Schriftformerfordernis. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des

Vertrages bzw. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die

übrigen Klauseln weiterhin wirksam. Leistungs- und Erfüllungsort ist,

soweit gesetzlich zulässig, Burgenland-Umgebung. Soweit gesetzlich

zulässig, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den

vertraglichen Beziehungen ebenfalls Burgenland-Umgebung.

10.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für von MMP

auftragsgemäß hergestellte Filmwerke oder Laufbilder sinngemäß, und

zwar unabhängig von dem angewendeten Verfahren und der angewendeten

Technik (Film, Video, usw.).